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Blankoverordnung

Ab 1. November gibt es eine bahnbrechende Neuerung: die Möglichkeit der Blankoverordnung. Aktuell steht diese Verordnungsart allen Patient:innen mit einer Schulterdiagnose zur Verfügung. Mit diesem Rezept können die Physiotherapeut:innen die Behandlungsparameter selbst bestimmen. Wir entscheiden mit Blick auf das zusammen mit den Patient:innen gesteckte Therapieziel, ob wir Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Massage anwenden, ob wir Fango, Eis, Ultraschall oder Elektrotherapie hinzuziehen, ob wir Einzel- oder Doppeltermine vereinbaren und wie die Frequenz der Behandlungen ist. Zudem gilt in diesem Fall nicht mehr die Vorgabe der (meistens) 6 Termine pro Rezept, sondern wir dürfen innerhalb von 16 Wochen ab Ausstellungsdatum behandeln bis unsere Patient:innen beschwerdefrei sind. Damit wird uns Physiotherapeut:innen endlich die lang verdiente Selbstständigkeit und Verantwortung für unsere Patient:innen übertragen!



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