Wartezeit auf Ihren Termin verkürzen?
- Thiraa 1975
- 29. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Unsere Kassenpraxis platzt aus allen Nähten und Termine sind auf Wochen ausgebucht. Doch wir haben im 2. OG noch Behandlungsräume, in denen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Kassenpatient:innen mit Kassenrezepten behandeln dürfen. Laut §125 Absatz 1 SGB V (§ 11 (3) Anlage 5 Punkt 2.4) erhalten diese Räumlichkeiten keine Kassenzulassung und damit besteht kein Versicherungsschutz. Aber Selbstzahlerpatient:innen können wir dort auf Privatrechnung oder Fach-Heilpraktikerabrechnung therapieren. Wenn Sie also erst in einiger Zeit Ihren nächsten Termin haben, die Wartezeit bis dahin verkürzen wollen und sich Behandlungen auf Selbstzahlerbasis leisten wollen bis Sie im Terminplan der Kassenpraxis im 1. OG unterkommen, sprechen Sie uns gerne an.
Vorteile:
· Kein Rezept vom Arzt notwendig -> Direktzugang bei Fach-Heilpraktiker:innen möglich
· Flexible und längere Zeitgestaltung -> 25 oder 50 Minuten pro Termin für effiziente oder tiefgreifende Behandlung des Beschwerdeschwerpunkts
· Ganzheitliche Therapie -> erweitertes Behandlungsspektrum (osteopathisch, Fußreflexzonentherapie, Kieferbehandlung etc.)
Kosten:
· 25 Minuten -> 40 Euro
· 50 Minuten -> 80 Euro

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